

Seit dem 1. November 2011 ist sie in Kraft, die vieldiskutierte Novelle zur Trinkwasserverordnung. Nun gelten neue Pflichten und Haftungsrisiken, denn ab sofort müssen Trinkwasserinstallationen in allen gewerblich genutzten Gebäuden, nach der Verordnung auch in Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit vermieteten Eigentumswohnungen auf Legionellen geprüft werden. Einmal im Jahr sind die Anlagen nun ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt auf Legionellen zu untersuchen. Ebenso muss der Bestand der Anlage dem Gesundheitsamt gemeldet und ein Betriebsbuch geführt werden. Auch dürfen die Untersuchungen nur durch ein zertifiziertes, gelistetes Labor durchgeführt werden. Die Kosten dafür trägt zunächst der Eigentümer – diese sind aber auf den Mieter umlegbar. Um die Proben entnehmen zu können, müssen zudem geeignete, desinfizierbare Entnahmestellen eingerichtet werden, damit sind bauliche Änderungen verbunden.
Doch kaum ist die Novelle in Kraft, wird schon über eine Änderung nachgedacht. Das Bundesministerium für Gesundheit plant derzeit eine Anpassung der neuen Verordnung. Demnach soll der Untersuchungsintervall für Legionellen für die gewerblichen, nicht öffentlichen untersuchungspflichtigen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung von jährlich auf einmal in drei Jahren in das Bundesratsverfahren einbracht werden. Die Gründe dafür sind die notwendigen Erweiterungen der Untersuchungs- und Meldekapazitäten der Untersuchungsstellen und zuständigen Behörden in den Ländern. Die Anlagenbetreiber gewinnen dadurch mehr Zeit, die gegebenenfalls erforderlichen Nachrüstungen vorzunehmen, wie beispielsweise die Einrichtung von Probenentnahmestellen.
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