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Keineswegs nebensächlich

Nebenkostenabrechnung

Alternativ zu unserem Komplettservice können Sie Leistungen von Huss Verwaltungen auch modular abrufen – z.B. die Nebenkostenabrechnung. Denn diese ist nicht selten Anlass für Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien.

Nach Vorlage der erforderlichen Belege und Bankauszüge, erstellen wir für Sie eine rechtssichere Abrechnung – zeitnah und nachvollziehbar. Auf Wunsch übernehmen wir auch das Ablesen der Zählerstände und die Auswertung einer Heizkostenaufstellung nach zeitteiligem Verbrauch oder Gradtagszahlen.

Nutzen Sie den Service von Huss Verwaltungen und ersparen Sie sich Querelen zwischen Mieter und Eigentümer durch eine auf Heller und Pfennig korrekte Nebenkostenabrechnung.
 

04.02.2013

Putzmuffel muss Reinigungskosten zahlen -

Kommt der Mieter der turnusmäßig geschuldeten Treppenhausreinigung zu Monatsbeginn nicht nach, darf... 
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10.12.2012

Verglasung einer Loggia ist eine bauliche Veränderung  -

Der Umbau einer Loggia zu einem Wintergarten verändert das Erscheinungsbild der Fassade und ist... 
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10.12.2012

Vermieter darf Belege digital übersenden  -

Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern die Nachzahlung von Betriebskosten. Die... 
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10.12.2012

Kosten für Winterdienst steuerlich absetzbar -

Kosten, die einem selbstnutzenden Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf dem an seinem... 
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